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So erreichen Sie uns!
Technische Störungshotline
bei z.B. Rohrbruch, Stromausfall,
Gasgeruch
Kundenzentrum
Bahnstraße 76
19322 Wittenberge
03877 954 – 177
info@stadtwerke-wittenberge.de
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 09.00 -12.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 17.00 Uhr
SWW-App
Abschläge anpassen, Zählerstände per Kamerafunktion melden, Verbräuche einsehen und Kundendaten ändern – Anliegen die Kunden der Stadtwerke Wittenberge GmbH normalerweise im Kundenzentrum oder per Telefon erledigen, sind jetzt auch zusätzlich einfach, bequem und rund um die Uhr mit dem Smartphone möglich.
Die App ist sowohl für Apple-Geräte mit iOS als auch für Android-Smartphones in den jeweiligen App-Stores kostenlos verfügbar.
Einfach und intuitiv
Dank des benutzerfreundlichen Designs finden sich sowohl langjährige Kunden als auch Neukunden schnell zurecht. Mit der App ist es nun ganz leicht möglich, den Zählerstand per Kamerafunktion des Handys zu übermitteln. Wer das regelmäßig macht, schafft Transparenz über seine Verbräuche und kann mit wenigen Klicks auch den Abschlag entsprechend anpassen.
Neben den Funktionen für den Kundenservice rund um Verträge, Rechnungen, Abschläge und Zählerstände informiert die App auch über aktuelle Energieversorgungsthemen sowie auch über E-Mobilität in Wittenberge. Wo ist die nächste E-Ladesäule zu finden, was kostet die Installation einer eigenen Wallbox oder wie kann man eine Ladekarte bestellen – all das kann die App.
Kundenportal und App – perfekt vernetzt
Sind Sie bereits Nutzer unseres Kundenportals? Melden Sie sich einfach mit Ihren bestehenden
Zugangsdaten in der App an. So haben Sie vollen Zugriff auf alle Funkonen und Daten –
jederzeit und überall.
So registrieren Sie sich in der Stadtwerke Wittenberge App
1. Registrierung starten
Wählen Sie „Registrieren“ in der App oder im Kundenportal aus. Geben Sie Ihr Vertragskonto (Kundennummer-Rechnungseinheit) sowie Zählernummer ein.
2. Profil vervollständigen
Fügen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre E-Mail-Adresse hinzu. Sie erhalten ein Einmalpasswort per E-Mail.
3. Anmeldung und loslegen
Geben Sie Ihren Benutzernamen und das Einmalpasswort ein, legen Sie ein persönliches Passwort fest - und fertig!
Zählerstand übermitteln
Teilen Sie uns Ihren Zählerstand ohne Anmeldung mit.
Tragen Sie dafür im ersten Schritt Ihre Postleitzahl, Ihre Zählernummer und den Geschäftsbereich (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) ein. Diese Angaben finden Sie auf unserem Informationsschreiben zur Zählerablesung, auf Ihrer letzten Abrechnung oder auf dem Zähler direkt.
Im nächsten Schritt übermitteln Sie uns dann den Zählerstand und bestimmen das Ablesedatum.
Ganz wichtig: Für uns zählen nur die Ziffern vor dem Komma. Die Nachkommastellen können Sie also getrost weglassen.
Wann muss ich meinen Zählerstand mitteilen?
Ihren Zählerstand für das Abrechnungsjahr 2025 übermitteln Sie uns bitte bis Montag, 5. Januar 2026.
Warum muss ich den Zählerstand mitteilen?
Damit wir als Stadtwerke Wittenberge nachvollziehen können, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde, ist das Erfassen des Zählerstandes wichtig. Somit können die Kosten für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ganz genau berechnet werden und der monatliche Abschlag wird entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch angepasst.
Was passiert, wenn ich den Zählerstand nicht mitteilen?
Wenn kein Zählerstand abgelesen wurde, dürfen wir Ihren Zählerstand anhand von Vorjahres- bzw. Vergleichswerten schätzen. Dabei können Abweichungen vom tatsächlichen Verbrauch entstehen.
Haben Sie Fragen zur Zählerstanderfassung?
Unsere Kollegen im Kundenzentrum sind telefonisch unter 03877/954-177 erreichbar oder persönlich in der Bahnstraße 76 für Sie da.
Umzug
Ein Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ist eine aufregende Sache. Es müssen viele Dinge geplant und organisiert werden. Denken Sie dabei auch rechtzeitig an die An- und Abmeldung Ihrer Strom-, Gas- und Wasserversorgung.
Neu ab dem 6. Juni 2025: 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Strom
Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss.
Diese neuen Regelungen wirken sich auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom aus und führen zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Kunden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos funktioniert.
Was bedeutet das für Sie als Kunde/in?
Es sind ab Juni 2025 keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich. Daher müssen Ein- und Auszüge zukünftig rechtzeitig bei uns gemeldet werden. Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns am besten 2 bis 4 Wochen vorher zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen.
Auszug
- teilen Sie uns Ihren Auszugstermin rechtzeitig, am besten 2 bis 4 Wochen vorher, mit,
- melden Sie uns den Endzählerstand am Tag der Wohnungsübergabe über unsere Stadtwerke-APP, das SWW-Kundenportal oder teilen uns diesen schriftlich mit.
Nehmen Sie keine Abmeldung bei uns vor, bleiben Sie solange für sämtliche Energiekosten (Stromverbrauch, Grundgebühren) Ihrer alten Wohnung verantwortlich, bis diese erfolgt ist. Auch dann, wenn die Kosten für die Verbräuche und Grundgebühren durch Dritte (Eigentümer, neu Vermieter) angefallen sind.
Einzug
Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie bei einem Umzug innerhalb Wittenberges Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen und vermeiden, dass Sie automatisch in der etwas teureren Grundversorgung landen.
- teilen Sie uns Ihren Einzugstermin rechtzeitig mit, am besten 2 bis 4 Wochen vorher,
- melden Sie uns den Anfangszählerstand am Tag der Wohnungsübergabe über unsere Stadtwerke-APP, das SWW-Kundenportal oder teilen uns diesen schriftlich mit.
Falls Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird Ihr Verbrauch ggf. Ihrem Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten zu Beginn Ihres neuen Mitverhältnisses zu vermeiden.
Tipp:
Nutzen Sie das Übergabeprotokoll und halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe der Wohnung.
Was bedeutet das für Sie als Vermieter/in?
Auszug von Mietern
- Teilen Sie uns Auszüge von Mietern rechtzeitig mit, am besten 2 bis 4 Wochen vorher,
- die Auszugszählerstände melden Sie uns am Tag der Wohnungsübergabe oder senden Sie uns das Übergabeprotokoll per E-Mail an verbraucherservice@stadtwerke-wittenberge.de.
Einzug von Mietern
- Teilen Sie uns Einzüge rechtzeitig mit, am besten 2 bis 4 Wochen vorher,
- weisen Sie Ihren neuen Mieter darauf hin, dass ein Stromliefervertrag ab Einzugstermin (Mitnahme eines Altvertrages von vorheriger Abnahmestelle oder Neuabschluss) erforderlich ist,
- melden Sie die Einzugszählerstände am Tag der Wohnungsübergabe oder senden Sie uns das Übergabeprotokoll per E-Mail an verbraucherservice@stadtwerke-wittenberge.de.
Beachten Sie bitte:
Sie bleiben als Vermieter für alle Energiekosten (Stromverbrauch, Grundgebühren) solange verantwortlich, bis eine Anmeldung erfolgt ist!
Ummeldung!
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
- Ihre bisherige Kundennummer
- das Auszugsdatum (Datum Mietvertragsende)
- die Adresse für die Zustellung der Endrechnung
- Auszugszählerstand bei Schlüsselübergabe für die alte Wohnung
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
- Ihre neue Adresse
- das Einzugsdatum (Datum Beginn Mietvertrag)
- die neue Zählernummer(n)
- Einzugszählerstand für die neue Wohnung
Fragen zum Umzug
Ich bin umgezogen oder ziehe demnächst um. Kann es passieren, dass ich ohne Strom, Gas und Wasser bin?
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.
Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach persönlich in unserem Kundenzentrum unter Telefon 03877 954-177 oder per E-Mail an info@stadtwerke-wittenberge.de.
Wann muss ich meinen Umzug melden?
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