Die Grundversorgung ist in Deutschland ein zentrales Element der Energieversorgung und stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit Zugang zu lebenswichtigen Energieressouren wie Strom und Gas hat. Ein Energieunternehmen aus der Region, welches die meisten Haushaltskunden mit Strom und Gas beliefert, ist der Grundversorger, für Wittenberge und die Umlandgemeinden ist das die Stadtwerke Wittenberge GmbH.
Ihre Aufgabe besteht darin, alle Haushalte in ihrem Netzgebiet im Rahmen eines öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreises mit Strom und Gas zu beliefern. Für all diejenigen die keinen speziellen Liefervertrag für die Versorgung mit Strom und Gas abgeschlossen haben, ist die Grundversorgung eine Art Auffangnetz, das garantiert, dass niemand ohne Energieversorgung auskommen muss.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzliche Grundlage der Grundversorgung findet sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach §36 EnWG ist der jeweilige Grundversorger in einem Netzgebiet verpflichtet, allen Haushaltskunden, die keine Sondervertragskunden sind, Energie zu den allgemeinen Bedingungen und Preisen anzubieten. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die Grundversorgung als öffentliche Dienstleistung für jeden Haushalt zugänglich ist und unterstreicht die soziale Verantwortung des Staates, eine kontinuierliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt zudem, wie die Grundversorger bestimmt werden, legt die Anforderungen an die Versorgungsbedingungen und die Preisgestaltung fest. Die Preise in der Grundversorgung sind dabei so zu gestalten, dass sie kostendeckend und angemessen sind. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Landesregulierungsbehörden, die dafür sorgen, dass die Preise transparent, nachvollziehbar und fair gestaltet sind.
Die Grundversorgung bildet das Fundament für eine stabile und zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas, auf das jeder Haushalt zurückgreifen kann.
Merkmale der Grundversorgung
- Ein Vertrag zur Grundversorgung muss nicht aktiv abgeschlossen werden, sondern kommt bereits durch den Verbrauch von Strom oder Gas zustande.
- Vertragsbedingungen sind durch die Grundversorgungsordnung gesetzlich reguliert
- Keine Mindestvertragslaufzeit, zwei Wochen Kündigungsfrist
- Keine Preisgarantie




