FAQs
Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach Fragen oder unter verschiedenen Themengebieten zu suchen.
Welche Nummer ist bei Störungen im Netzgebiet der Stadtwerke Wittenberge GmbH zu wählen?
24-Stunden-Störungshotline: 03877 95 44 44
Wann ist das Kundenzentrum in der Bahnstraße 76 in Wittenberge geöffnet?
Welche Daten benötigt die Stadtwerke Wittenberge GmbH, um eine An- bzw. Abmeldung durchzuführen?
Jede/-r Mieter/-in ist verpflichtet, sich an- und abzumelden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Übergabeprotokoll der Wohnung/des Hauses mit Zählernummern und Zählerständen
- Ausweis (oder vergleichbares Dokument)
- Miet-/Kaufvertrag (Beginn des Versorgungsvertrages).
Auszug
- teilen Sie uns Ihren Auszugstermin rechtzeitig, am besten 2 bis 4 Wochen vorher, mit,
- melden Sie uns den Endzählerstand am Tag der Wohnungsübergabe über unsere Stadtwerke-APP, das SWW-Kundenportal oder teilen uns diesen schriftlich mit.
Nehmen Sie keine Abmeldung bei uns vor, bleiben Sie solange für sämtliche Energiekosten (Stromverbrauch, Grundgebühren) Ihrer alten Wohnung verantwortlich, bis diese erfolgt ist. Auch dann, wenn die Kosten für die Verbräuche und Grundgebühren durch Dritte (Eigentümer, neu Vermieter) angefallen sind.
Einzug
Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie bei einem Umzug innerhalb Wittenberges Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen und vermeiden, dass Sie automatisch in der etwas teureren Grundversorgung landen.
- teilen Sie uns Ihren Einzugstermin rechtzeitig mit, am besten 2 bis 4 Wochen vorher,
- melden Sie uns den Anfangszählerstand am Tag der Wohnungsübergabe über unsere Stadtwerke-APP, das SWW-Kundenportal oder teilen uns diesen schriftlich mit.
Falls Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird Ihr Verbrauch ggf. Ihrem Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten zu Beginn Ihres neuen Mitverhältnisses zu vermeiden.
Tipp:
Nutzen Sie das Übergabeprotokoll und halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe der Wohnung.
An wen kann ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten wenden? Ist der Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich?
Bei Zahlungsschwierigkeiten, kontaktieren Sie uns bitte. Dann können wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten besprechen, wie z.B. die Vereinbarung einer Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung). Alternativ hierzu können Sie auch externe Hilfangebote in Anspruch nehmen. Eine Auswahl von möglichen Anbietern finden Sie hier:
regionale Beratungsstellen (Auswahl) – Energiesperren-Soforthilfe vom Land Brandenburg
Was kostet die monatliche Versorgung einer Verbrauchsstelle (Mietwohnung/Haus) mit Energie und wo erfolgt die Bekanntgabe der monatlichen Abschlagszahlungen?
Je nach verbrauchter Menge an Strom, Gas, Wasser und gewähltem Tarif sind laufende monatliche Abschlagszahlungen fällig. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Wittenberge GmbH helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Tarifs.
Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung des Versorgungsvertrages mit den Angaben zu den monatlich fälligen Abschlagszahlungen.
Die Jahresrechnung im Januar beinhaltet ebenfalls die Höhe der jeweiligen monatlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.
Erfolgt eine automatische Übernahme der bisherigen Sonderverträge, der monatlichen Abschlagszahlungen, der Fälligkeitstermine und der Bankverbindung beim Wechsel der Abnahmestelle (Umzug)?
Ja, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns. So können Sie bei einem Umzug innerhalb Wittenberges Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen und vermeiden, dass Sie automatisch in der etwas teureren Grundversorgung landen.
Wie sind die monatlichen Abschlagsbeträge zu leisten?
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Lastschriftverfahren
- Dauerauftrag
- Überweisung
- Bareinzahlung
Welche Fälligkeitstermine für die Abschlagszahlungen gibt es?
Sie können zwischen zwei Fälligkeitsterminen wählen:
- zum 01. eines Monats
- zum 15. eines Monats
Was passiert bei Nichtzahlung der Abschlagsbeträge?
Bei Nichtzahlung der Abschläge wird die Versorgung nach vorheriger Ankündigung durch Mahnung und Sperrandrohung eingestellt. Erst nach der Zahlung der Sperr- und Öffnungsgebühren und der Begleichung der offenen Beträge erfolgt eine Wiedereinschaltung.
Woher bekomme ich Informationen über die verbrauchten Mengen im gesamten Jahr?
Im Januar eines jeden Jahres wird eine Jahresrechnung für das vorhergehende Jahr erstellt.
Diese kann einen Gutschriftbetrag oder einen Nachzahlungsbetrag entsprechend der verbrauchten Menge ausweisen. Die Jahresrechnung beinhaltet auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.
Welche Kündigungsfrist besteht bei einem Sondervertrag?
Der Sondervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. eines Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner zum 31.12. eines Kalenderjahres, mit einer Frist von 4 Wochen in Textform (Brief, Fax oder Mail) gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte gemäß AGB bleiben unberührt.
Bei einem Umzug sind Sie berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.