CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Seit 1. Januar 2023 gibt es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG). Ziel ist es, das Kosten für CO2 ,die durch brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanlagen anfallen, nicht mehr nur vom Mieter getragen werden, sondern gerechter zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Ein 10-Stufenprogramm regelt die Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter und schafft Anreize für Vermieter für eine Effizienzverbesserung ihrer Gebäude.

Da das Gesetz zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, ist die erste Abrechnung, in der die Reglung zum Tragen kommt, die für das Jahr 2023.

Häufig gestellte Fragen:

Wen betrifft das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Das Gesetz betrifft alle Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die fossile Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Fernwärme) zur Wärmeerzeugung nutzen. Das Gesetz gilt nicht für strombetriebende Heizungen, wie Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen, sowie für Holz- oder Pelletsheizungen.

Welchen Zweck erfüllt das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Zugrunde liegt die CO2-Bepreisung, eine Steuer, die anfällt, weil beim Heizen mit fossilien Brennstoffen CO2 in die Luft abgegeben wird. Im rechtlichen Normalfall darf der Vermieter die Heizkosten vollständig auf deine Mieter umlegen. Dies ergibt sich aus der jeweiligen mietvertraglichen Vereinbarung über die Betriebs- und Heizkosten des Gebäudes. Um nun die Mieter von der Steuer zu entlasten und Vermietern dazu zu bewegen, die Immobilie klimafreundlich umzubauen, wurde das CO2-Kostenaufteilungsgesetzt ins Leben gerufen. Hierbei sollen die Kosten dann zukünftig gerecht auf Vermeiter und Mieter umgelegt werden.

Wie funktioniert das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Ziel des Gesetzes ist es, die CO2-Kosten so gerecht wie möglich zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Wie viel vom Vermieter übernommen werden muss, richtet sich nach der Effizienz des Gebäudes. Hierbei gilt: Je effizienter ein Gebäude ist, desto weniger muss vom Vermieter übernommen werden.

Die Effizienz des Gebäudes wird anhand der CO2-Emissionen ermittelt. Dabei werden die Gesamtemissionen eines Gebäudes durch die Gesamtfläche geteilt, so erhält man die Gesamtemissionen des Gebäudes pro m2 (kg CO2/m2/a). Folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter je nach Gebäudeeffizienz:

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder
der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
Anteil MieterAnteil Vermieter
12 kg CO2/m2/a100 %0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a90 %10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a80 %20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a70 %30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a60 %40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a50 %50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a40 %60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a30 %70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a20 %80 %
> = 52 kg CO2/m2/a5 %95 %

Wie erfolgt die anteilige Verrechnung, wenn mein Vermieter die Energie bezieht?

Die Verrechnung der CO2-Kosten erfolgt zwischen Vermieter und Mieter mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Bei Fragen dazu wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Vermieter.

Die CO2-Kosten sind in meinen Nebenkosten enthalten. Woher weiß ich, wie viel der Vermieter übernommen hat?

Sind die Kosten für die Wärmeversorgung in den Nebenkosten enthalten, hat Ihr Vermieter die Gesamtkosten sowie den Vermieter- und Mieteranteil an den CO2-Kosten zu ermitteln. Die Ihnen als Mieter in Rechnung gestellen CO2-Kosten sind vom Vermieter detailliert, tranparent und in verständlicher Form auszuweisen.

Ich zahle die CO2-Kosten direkt an den Energieversorger. Wie erhalte ich den Anteil des Vermieters?

Wenn Sie als Mieter direkt einen Gasliefervertrag mit einem Energieversorger haben, tragen Sie zunächst die vollen CO2-Kosten. In diesem Fall haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter und sollten den Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten direkt vom Vermieter einfordern. Gehen Sie hierzu, sobald Ihnen Ihre Abrechnung vom Energieversorger vorliegt, direkt auf Ihren Vermieter zu.

Woher weiß ich, wie effizient das Gebäude ist, in dem ich wohne?

Ihr Vermieter ist seit dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Ihnen die Gebäudeeffizienz in Ihrer Heizkostenabrechnung auszuweisen. Sollte Ihre Heizkostenabrechnung hierzu keine Informationen enthalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermieter.

Beispielrechnung

Auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist ein CO2-Rechentool zu finden.
Hier der Link zum Rechner (https://co2kostenaufteilung.bundeswirtschaftsministerium.de/schritt1)

Das Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Das Tool dient der Veranschaulichung und der Hilfestellung bei der Durchführung der notwendigen Rechenschritte, kann eine eigenständige Dokumentation bei der Abrechnung von Betriebskosten und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aber nicht ersetzen.

Wie erfolgt die Ermittlung der CO2-Kosten für Fernwärme?

Für die Fernwärme werden die CO2-Kosten anhand der jeweiligen Wärmeerzeugung ermittelt. Aufgrund von gesetzlichen Anforderungen (EEBeV 2030) und des Zertifikatehandels (TEHG) stehen je nach Wärmeerzeugung die Daten zur Berechnung der CO2-Kosten erst im darauffolgenden Jahr zur Verfügung.

Was passiert bei Nichtwohngebäuden?

Bei Nichtwohngebäude ist die Gesetzgebung noch nicht vollständig geklärt, daher werden die Kosten bis 2025 zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. 2025 soll es dann ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude geben.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, wenn Vermieter, zum Beispiel aufgrund des Denkmalschutzes, daran gehindert sind Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Gebäudes durchzuführen. In diesen Fällen müssen Vermieter nur die Hälfte oder sogar gar keine Kosten übernehmen.

Was ist der CO2-Preis?

Der CO2-Preis ist ein Preis, der für die Emission, also die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden muss. Er bezieht sich auf die Menge an CO2, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht und freigesetzt wird. Der CO2-Preis wird in den nächsten jahren sukzessiv ansteigen. So möchte die Bundesregierung der im Bundeskabinett 2019 beschlossenen Reduzierung der Treibhausgase in der Atmosphäre bis 2030 nachkommen.

Werden sich die CO2-Kosten in den nächsten Jahren verändern?

Für die Berechnung der CO2-Kosten (Erdgas) sind die Beträge bis 2026 im BEHG genannt. Ab 2026 müssen die CO2-Zertifikate am Markt zu Handelspreisen gekauft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zertifikatspreise in Zukunft steigen werden.

JahrEuro pro Tonne CO2 (gem. BEHG)
202330
202445
202555
2026Preis wird vom freien Handel bestimmt

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