WIR-Gas flex
zuverlässig ohne Mindestlaufzeit
- Grund- und Ersatzversorgung (Grundversorgungstarif)
- ohne Mindestlaufzeit
- nur zwei Wochen Kündigungsfrist
- persönlicher Service in unserem Kundenzentrum oder
- rund um die Uhr über unser Kundenportal und die Stadtwerke Wittenberge App
Jahresabnahme in kWh
Arbeitspreis ct/kWh
Grundpreis €/Monat
brutto
brutto
0 bis 1.000
12,22 ct
7,14 €
1.001 bis 4.000
11,47 ct
8,93 €
ab 4.001
10,99 ct
14,95 €
Preise gültig ab 1. Januar 2026. Lieferung an Haushalts- und Gewerbekunden bis max. 100.000 kWh/Jahr. Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Stadtwerke Wittenberge GmbH erhältlich.
Alle Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Für die vereinfachte Darstellung wurden die Bruttopreise kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
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Ihr Ansprechpartner:
Stadtwerke Wittenberge
Kundenzentrum
Bahnstraße 76 | 19322 Wittenberge
Tel.: 03877 / 954-177
info@stadtwerke-wittenberge.de
Preisblätter
Auftragsdokumente
Bedingungen und Preise für die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie
Beziehen Sie als Letztverbraucher über das Netz der Stadtwerke Wittenberge GmbH Erdgas in Niederdruck, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, liegt ein Fall der sog. Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG vor.
In der Ersatzversorgung gelten gem. § 3 GasGVV u.a. §§ 4 bis 8, 10 – 19 und 22, sowie § 20 Abs. 3 der GasGVV. Die Ersatzversorgung endet, wenn Sie aufgrund eines Energielieferungsvertrages von einem Lieferanten beliefert werden, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht möglich.
Haben Sie als Haushaltskunde gem. § 3 Nr. 57 EnWG nach Ablauf von drei Monaten keinen Energielieferungsvertrag abgeschlossen und nehmen dennoch weiter Energie ab, kommt durch die Abnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag (WIR-Gas flex) zustande. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Erdgas über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen. Haben Sie als Nicht-Haushaltskunde (sonstige Letztverbraucher) nach Ablauf von drei Monaten keinen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen, wird die Entnahme von Erdgas drei Monate nach dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ersatzversorgung aus dem Netz unterbunden.
Preise der Ersatzversorgung mit Erdgas
Die Stadtwerke Wittenberge GmbH berechnen Haushaltskunden gem § 3 Nr. 57 EnWG im Rahmen der Ersatzversorgung die Preise nach dem Grundversorgungstarif WIR-Gas flex. Preise der Ersatzversorgung mit Erdgas für sonstige Letztverbraucher (Nicht-Haushaltskunden) ohne Leistungsmessung in Niederdruck gültig ab dem 01.01.2026: Preisblatt für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab dem 1. Januar 2026.
Archiv
gültig ab dem 01.01.2025: Preisblatt für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab dem 1. Januar 2025
gültig ab dem 01.01.2023: Preisblatt für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab dem 1. Januar 2023
Hinweis: Das ab Januar 2023 gültige Preisblatt gilt auch für die befristete Notversorgung von Letztverbrauchern in Mitteldruck gem. § 118c EnWG.
Informationen zu Streitbeilegungsverfahren und Einrichtungen für Verbraucherbeschwerden finden Sie hier.