FAQs

Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach Fragen oder unter verschiedenen Themengebieten zu suchen.

24-Stunden-Störungshotline: 03877 95 44 44

Montag – Freitag
09.00 -12.00 Uhr

Dienstag
13.00 – 17.00 Uhr

Oder telefonisch unter:
03877/954-177

Jede/-r Mieter/-in ist verpflichtet, sich an- und abzumelden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Übergabeprotokoll der Wohnung/des Hauses mit Zählernummern und Zählerständen
  • Ausweis (oder vergleichbares Dokument)
  • Miet-/Kaufvertrag (Beginn des Versorgungsvertrages).

Auszug

  • teilen Sie uns Ihren Auszugstermin rechtzeitig, am besten 2 bis 4 Wochen vorher, mit,
  • melden Sie uns den Endzählerstand am Tag der Wohnungsübergabe über unsere Stadtwerke-APP, das SWW-Kundenportal oder teilen uns diesen schriftlich mit.

Nehmen Sie keine Abmeldung bei uns vor, bleiben Sie solange für sämtliche Energiekosten (Stromverbrauch, Grundgebühren) Ihrer alten Wohnung verantwortlich, bis diese erfolgt ist. Auch dann, wenn die Kosten für die Verbräuche und Grundgebühren durch Dritte (Eigentümer, neu Vermieter) angefallen sind.

Einzug

Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie bei einem Umzug innerhalb Wittenberges Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen und vermeiden, dass Sie automatisch in der etwas teureren Grundversorgung landen.

  • teilen Sie uns Ihren Einzugstermin rechtzeitig mit, am besten 2 bis 4 Wochen vorher,
  • melden Sie uns den Anfangszählerstand am Tag der Wohnungsübergabe über unsere Stadtwerke-APP, das SWW-Kundenportal oder teilen uns diesen schriftlich mit.

Falls Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird Ihr Verbrauch ggf. Ihrem Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten zu Beginn Ihres neuen Mitverhältnisses zu vermeiden.

Tipp:
Nutzen Sie das Übergabeprotokoll und halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe der Wohnung.

Bei Zahlungsschwierigkeiten, kontaktieren Sie uns bitte. Dann können wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten besprechen, wie z.B. die Vereinbarung einer Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung). Alternativ hierzu können Sie auch externe Hilfangebote in Anspruch nehmen. Eine Auswahl von möglichen Anbietern finden Sie hier:

regionale Beratungsstellen (Auswahl) – Energiesperren-Soforthilfe vom Land Brandenburg

Je nach verbrauchter Menge an Strom, Gas, Wasser und gewähltem Tarif sind laufende monatliche Abschlagszahlungen fällig. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Wittenberge GmbH helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Tarifs.

Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung des Versorgungsvertrages mit den Angaben zu den monatlich fälligen Abschlagszahlungen.

Die Jahresrechnung im Januar beinhaltet ebenfalls die Höhe der jeweiligen monatlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.

Ja, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns. So können Sie bei einem Umzug innerhalb Wittenberges Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen und vermeiden, dass Sie automatisch in der etwas teureren Grundversorgung landen.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Lastschriftverfahren
  • Dauerauftrag
  • Überweisung
  • Bareinzahlung

Sie können zwischen zwei Fälligkeitsterminen wählen:

  • zum 01. eines Monats
  • zum 15. eines Monats

Bei Nichtzahlung der Abschläge wird die Versorgung nach vorheriger Ankündigung durch Mahnung und Sperrandrohung eingestellt. Erst nach der Zahlung der Sperr- und Öffnungsgebühren und der Begleichung der offenen Beträge erfolgt eine Wiedereinschaltung.

Im Januar eines jeden Jahres wird eine Jahresrechnung für das vorhergehende Jahr erstellt.

Diese kann einen Gutschriftbetrag oder einen Nachzahlungsbetrag entsprechend der verbrauchten Menge ausweisen. Die Jahresrechnung beinhaltet auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.

Der Sondervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. eines Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner zum 31.12. eines Kalenderjahres, mit einer Frist von 4 Wochen in Textform (Brief, Fax oder Mail) gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte gemäß AGB bleiben unberührt.

Bei einem Umzug sind Sie berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Bitte sende uns deine vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24. Februar 2026 an:

Stadtwerke Wittenberge GmbH
Bentwischer Chaussee 1
19322 Wittenberge

oder per E-Mail an:
personal@stadtwerke-wittenberge.de

Fragen zum Thema Ausbildung bei der Stadtwerke Wittenberge GmbH beantwortet dir gern unsere Personalreferentin:

Frau Anett Steinborn
03877 954-130
anett.steinborn@stadtwerke-wittenberge.de

Oder nutze unser Online-Formular:

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