WIR-Strom flex
zuverlässig ohne Mindestlaufzeit
- 100 % Ökostrom
- Grund- und Ersatzversorgung (Grundversorgungstarif)
- ohne Mindestlaufzeit
- nur zwei Wochen Kündigungsfrist
- persönlicher Service in unserem Kundenzentrum oder
- rund um die Uhr über unser Kundenportal und die Stadtwerke Wittenberge App
Arbeitspreis ct/kWh
brutto
28,65
Grundpreis €/Monat
brutto
14,99
Preise gültig ab 1. Januar 2026. Lieferung an Haushalts- und Gewerbekunden bis max. 100.000 kWh/Jahr. Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Stadtwerke Wittenberge GmbH erhältlich.
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Ihr Ansprechpartner:
Stadtwerke Wittenberge
Kundenzentrum
Bahnstraße 76 | 19322 Wittenberge
Tel.: 03877 / 954-177
info@stadtwerke-wittenberge.de
Preisblätter
Auftragsdokumente
Bedingungen und Preise für die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie
Beziehen Sie als Letztverbraucher über das Netz der Stadtwerke Wittenberge GmbH in Niederspannung elektrische Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, liegt ein Fall der sog. Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG vor.
In der Ersatzversorgung gelten gem. § 3 StromGVV u.a. §§ 4 bis 8, 10 – 19 und 22, sowie § 20 Abs. 3 der StromGVV. Die Ersatzversorgung endet, wenn Sie aufgrund eines Energielieferungsvertrages von einem Lieferanten beliefert werden, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht möglich.
Haben Sie als Haushaltskunde gem. § 3 Nr. 57 EnWG nach Ablauf von drei Monaten keinen Energielieferungsvertrag abgeschlossen und nehmen dennoch weiter Energie ab, kommt durch die Abnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag (WIR-Strom flex) zustande.
Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die elektrische Energie über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen. Haben Sie als Nicht-Haushaltskunde (sonstige Letztverbraucher) nach Ablauf von drei Monaten keinen Energielieferungsvertrag abgeschlossen, wird die Entnahme elektrischer Energie drei Monate nach dem Zeitpunkte der Aufnahme der Ersatzversorgung aus dem Netz unterbunden.
Preise der Ersatzversorgung mit elektrischer Energie
Die Stadtwerke Wittenberge GmbH berechnen Haushaltskunden gem § 3 Nr. 57 EnWG und ab dem 1. April 2023 Nicht-Haushaltskunden (sonstige Letztverbraucher) ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der Ersatzversorgung die Preise nach dem Grundversorgungstarif WIR-Strom flex.
Für Nicht-Haushaltskunden (sonstige Letztverbraucher) mit registrierender Leistungsmessung, die keine Haushaltskunden gem § 3 Nr. 22 EnWG sind, gilt das Preisblatt Ersatzversorgung mit elektrischer Energie von Nicht-Haushaltskunden mit registrierende Leistungsmessung in Niederspannung:
gültig ab dem 01.01.2026:
gültig ab dem 01.01.2025:
Archiv
Nicht-Haushaltskunden (sonstige Letztverbraucher) ohne registrierende Leistungsmessung
gültig ab dem 01.07.2022:
Nicht-Haushaltskunden (sonstige Letztverbraucher) mit registrierende Leistungsmessung
gültig ab dem 01.07.2022:
gültig ab dem 01.09.2022:
gültig ab dem 01.01.2024:
Informationen zu Streitbeilegungsverfahren und Einrichtungen für Verbraucherbeschwerden finden Sie hier.