Netzbetrieb Erdgas
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg stellt per 1. Juli 2021 die Stadtwerke Wittenberge GmbH als Grundversorger für Strom gemäß § 36 EnWG für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024, sowie per 1. Juli 2024 für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 fest.
Als Grundversorger der Stadtteile Stadt Wittenberge, Lindenberg, Hinzdorf, Zwischendeich, Schadebeuster, Lütjenheide, Wallhöfe und Bentwisch sichern die Stadtwerke Wittenberge eine stabile Energieversorgung und sichere Instandhaltung Netz-Infrastruktur in der Region. So werden Netzzugänge und -anschlüsse für alle Kunden ermöglicht.
Haus- und Netzanschluss Erdgas
Ihr Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Wittenberge
Sie haben sich dazu entschlossen, in unserem Versorgungsgebiet ein Haus zu bauen oder zu sanieren? Oder wollen Sie eine Veränderung an einem bestehenden Anschluss vornehmen? Wir kümmern uns um Ihren Hausanschluss an das Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärmenetz.
Vor dem Anschluss durch ein kompetentes Fachunternehmen steht jedoch die Anmeldung, diese können Sie papierlos und bequem von zuhause online über unser Netzanschlussportal vornehmen.
Damit die Trassenführung bestimmt werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Flurkartenauszug (1:2000)
im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab mit gekennzeichnetem Grundstück - Lageplan (1:500)
im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab mit eingezeichnetem Gebäude - Grundriss und Geschosszeichnung
mit der Lage des Hausanschlussraumes/-platzes (Keller- oder Erdgeschoss) - Sonstige Dokumente
⇒ bei Bebauungsgebieten eine Gesamtübersicht mit Parzellenplan bzw. der Grundstücksplanung
⇒ Kampfmittelbescheinigung (nach KampfmV-Brandenburg [14.12.1998])
⇒ Aufschlüsselung elektrischer Geräte inkl. Leistungsangaben bei Gewerbekunden
Hier geht es zu unserem Netzanschlussportal
Informationen für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten über die Herstellung von Hausanschlüssen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme finden Sie im Infoblatt "Der Netzanschluss".
Wichtiger Hinweis für Vertragsinstallationsunternehmen
Seit dem 1. Juli 2023 werden sämtliche Messeinrichtungen der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme nur noch durch den Messstellenbetrieb der Stadtwerke Wittenberge GmbH eingebaut und gewechselt!
Sollten Messstellen durch Umbau, Veränderungen der Innenanlagen ausgebaut bzw. gewechselt werden, so ist das durch die Vertragsinstallationsunternehmen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen im Voraus) schriftlich anzuzeigen und abzustimmen. Hierfür sind die folgenden Antragsformulare zu verwenden:
Vertragsinstallationsunternehmen, die Messeinrichtungen ab diesem Zeitpunkt widerrechtlich ausbauen, werden sämtliche Kosten, die der Stadtwerke Wittenberge GmbH mit dem Ausbau, der Abrechnung sowie Kosten, die zu Vertragsunterbrechungen führen und die durch die EDV entstehen, in Rechnung gestellt.
Anträge und Formulare
Bedingungen und Richtlinien
- Allgemeine Netzzugangsbedingungen der SWW
- Allgemeine Anschlussnutzungsbedingungen der SWW
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen inkl. Preisblatt der SWW zur NDAV ab 01.04.2024
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz der SWW
- Anforderungen der SWW zur Messung an Ein- und Ausspeisepunkten
- Richtlinie der SWW für GDRMA mit registrierender Leistungsmessung und Fernübertragung
- Merkblatt - Der Netzanschluss
Netzzugang für Anbieter und Händler
Verträge
Preise für die Netznutzung EnWG § 20 (1), GasNEV § 13 (2) inklusive Kostenwälzung - (mit vorgelagerten Netzentgelten)
Transportanfrage
Netzdaten
Größe des Versorgungs-/Konzessionsgebietes in km²: | 52 |
Einwohner im Versorgungsgebiet (per 01.01.24): | 17.200 |
Haushalte im Versorgungsgebiet (per 01.01.24): | 12 280 |
- Versorgungsgebiet
- Marktgebietszuordnung
- Netzkopplungspunkte
- Netzgebietskarte (schematische Darstellung des Versorgungsgebietes)
- Technische Netzdaten
- Gasbeschaffenheit (Brennwert)
- Strukturdaten
- Lastprofilverfahren
- Netzrelevante Instandhaltungsmaßnahmen
- Verfahrensspezifische Parameter
- Anwendungsspezifische Parameter
Allgemeine Bedingungen
- Allgemeine Netzzugangsbedingungen der SWW
- Allgemeine Anschlussnutzungsbedingungen der SWW
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006
- Ergänzende Bedingungen der SWW zur NDAV ab 01.10.2022 (befristet bis 31.03.2024)
- Preisblatt Ergänzende Bedingungen der SWW zur NDAV ab 01.10.2022 (befristet bis 31.03.2024)
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz der SWW
- Anforderungen der SWW zur Messung an Ein- und Ausspeisepunkten
- Richtlinie der SWW für GDRMA mit registrierender Leistungsmessung und Fernübertragung
- SWW-Merkblatt für Bauherren und Architekten
Dokumente für Messstellenbetreiber und -dienstleister
Anforderungen an Messstellenbetrieb und Messung Stadtwerke Wittenberge GmbH
Beschlüsse der Beschlusskammern 6 & 7 per 01.10.2010
Ansprechpartner
Netzmeister Gasversorgung
Ihr Ansprechpartner:
Andre Siegmann
Telefon: 03877 / 954 – 410 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
andre.siegmann@stadtwerke-wittenberge.de
Netzanschlusswesen Gasversorgung
Ihr Ansprechpartner:
Mario Wiczenko
Telefon: 03877 / 954 – 320 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
mario.wiczenko@stadtwerke-wittenberge.de
Zählerwesen Gasversorgung
Ihr Ansprechpartner:
Gordon Fähling
Telefon: 03877 / 954 – 460 jetzt anrufen
Fax: 03877 / 954 – 111
gordon.faehling@stadtwerke-wittenberge.de