Kontaktdaten
Die wichtigsten Adressen und Rufnummern finden Sie hier:
Kundenzentrum
Stadtwerke Wittenberge GmbH
Bahnstraße 76
19322 Wittenberge
Telefon: 03877 / 954 – 177 jetzt anrufen
E-Mail: info@stadtwerke-wittenberge.de
Geöffnet: Mo–Fr: 9.00 - 12.00 Uhr; Di: 13.00 - 17.00 Uhr
Hauptsitz
Stadtwerke Wittenberge GmbH
Bentwischer Chaussee 1
19322 Wittenberge
Telefon: 03877 / 954 – 0 jetzt anrufen
E-Mail: info@stadtwerke-wittenberge.de
Geöffnet: Mo–Fr: 9.00 - 12.00 Uhr; Di: 13.00 - 17.00 Uhr
24-Stunden-Störungshotline: 03877 / 954-444 - jetzt anrufen
Häufig gestellte Fragen
Bitte nicht löschen! FAQ Accordion Darstellungsfehler-Behebung über dieses Modul
Welche Nummer ist bei Störungen im Netzgebiet der Stadtwerke Wittenberge GmbH zu wählen?
03877 / 954-444 - 24-Stunden-Störungshotline jetzt anrufen
Wann ist das Kundenzentrum in der Bahnstraße 76 in Wittenberge geöffnet?
09:00 bis 12:00 Uhr
09:00 bis 17:00 Uhr
Oder telefonisch unter:
03877/954-177 rund um die Uhr!
Welche Daten benötigt die Stadtwerke Wittenberge GmbH, um eine An- bzw. Abmeldung durchzuführen?
Jeder Mieter ist verpflichtet, sich an- und abzumelden.
Folgende Unterlagen werden benötigt.
- Übergabeprotokoll der Wohnung/des Hauses mit Zählernummern und Zählerständen
- Ausweis (oder vergleichbares Dokument)
- Miet-/Kaufvertrag (Beginn des Versorgungsvertrages).
An wen kann ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten wenden? Ist der Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich?
Bei Zahlungsschwierigkeiten, kontaktieren Sie uns bitte. Dann können wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten besprechen, wie z.B. die Vereinbarung einer Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung). Alternativ hierzu können Sie auch externe Hilfangebote in Anspruch nehmen. Eine Auswahl von möglichen Anbietern finden Sie hier:
regionale Beratungsstellen (Auswahl) - Energiesperren-Soforthilfe vom Land Brandenburg
Was kostet die monatliche Versorgung einer Verbrauchsstelle (Mietwohnung/Haus) mit Energie und wo erfolgt die Bekanntgabe der monatlichen Abschlagszahlungen?
Je nach verbrauchter Menge an Strom, Gas, Wasser und gewähltem Tarif sind laufende monatliche Abschlagszahlungen fällig. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Wittenberge GmbH helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Tarifs.
Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung des Versorgungsvertrages mit den Angaben zu den monatlich fälligen Abschlagszahlungen. Je nach Höhe der verbrauchten Energie bieten die Stadtwerke günstigere Tarife an.
Die Jahresrechnung im Januar beinhaltet ebenfalls die Höhe der jeweiligen monatlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.
Erfolgt eine automatische Übernahme der bisherigen Sonderverträge, der monatlichen Abschlagszahlungen, der Fälligkeitstermine und der Bankverbindung beim Wechsel der Abnahmestelle (Umzug)?
Nein. Die Sondervertragsformulare werden mit der Bestätigung des Versorgungsvertrages zugeschickt und sind erneut auszufüllen (incl. Lastschriftverfahren usw.). Die monatlichen Abschlagszahlungen und die Fälligkeitstermine können jederzeit angepasst werden.
Wie sind die monatlichen Abschlagsbeträge zu leisten?
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Lastschriftverfahren
- Dauerauftrag
- Überweisung
- Bareinzahlung
An wen kann ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten wenden? Ist der Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich?
Bei Zahlungsschwierigkeiten, kontaktieren Sie uns bitte. Dann können wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten besprechen, wie z.B. die Vereinbarung einer Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung). Alternativ hierzu können Sie auch externe Hilfangebote in Anspruch nehmen. Eine Auswahl von möglichen Anbietern finden Sie hier:
Welche Fälligkeitstermine für die Abschlagszahlungen gibt es?
Der Kunde kann zwischen drei Fälligkeitsterminen wählen:
- zum 01. eines Monats.
- zum 15. eines Monats.
- zum 28. eines Monats.
Was passiert bei Nichtzahlung der Abschlagsbeträge?
Bei Nichtzahlung der Abschläge wird die Versorgung nach vorheriger Ankündigung durch Mahnung und Sperrandrohung eingestellt. Erst nach der Zahlung der Sperr- und Öffnungsgebühren und der Begleichung der offenen Beträge erfolgt eine Wiedereinschaltung.
Woher bekommt der Kunde Informationen über die verbrauchten Mengen im gesamten Jahr?
Im Januar eines jeden Jahres wird eine Jahresrechnung für das vorhergehende Jahr erstellt.
Diese kann einen Gutschriftbetrag oder einen Nachzahlungsbetrag entsprechend der verbrauchten Menge ausweisen. Die Jahresrechnung beinhaltet auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.
Welche Kündigungsfrist besteht bei einem Sondervertrag?
Der Sondervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. eines Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner zum 31.12. eines Kalenderjahres, mit einer Frist von 4 Wochen in Textform (Brief, Fax oder Mail) gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte gemäß AGB bleiben unberührt.
Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.