Trinkwasserpreisanpassung zum 1. Januar 2025

Um die zuverlässige Versorgung und hohe Qualität des Trinkwassers auch in Zukunft sicherstellen zu können, passen die Stadtwerke Wittenberge erstmals seit 15 Jahren die Trinkwasserpreise an.

Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 120 Kubikmetern Wasser bedeutet dies zusätzliche Kosten von 3,53 € im Monat bzw. 42,36 € im Jahr.

Die Stadtwerke investieren fortlaufend in die Modernisierung und den Erhalt einer zuverlässigen Wasserversorgung.  „Diese Anpassung ist nach vielen Jahren notwendig, um den Investitionen und dem vorhandenen Instandhaltungsaufwand gerecht zu werden“, sagt Stadtwerke Geschäftsführer Lutz Kähler. „Auch die Kosten im Baugewerbe sind seit 2010 erheblich gestiegen und damit auch die Ausgaben für unser 130 Kilometer langes Trinkwassernetz. Jede Baustelle, jedes neue Rohr, jede Instandsetzung kosten uns wesentlich mehr, als noch vor 15 Jahren. Diese Punkte führen in Summe dazu, dass wir, um weiterhin hohe Trinkwasserqualität gewährleisten zu können, nun die Wasserpreise anpassen.“ ergänzt Prokurist und Leiter des Netzbetriebes Wasser Christian Kantor.

Die neuen Trink- und Betriebswasserpreise setzen sich wie gewohnt aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis steigt für Wasserlieferungen bis 1.500 Kubikmetern im Jahr von 1,65 €/m³ (brutto) auf 1,89 €/m³ (brutto), der monatliche Grundpreis je Wohneinheit von Privathaushalten erhöht sich von 4,28 €/Monat (brutto) auf 5,35 €/Monat (brutto).

Trotz der gestiegenen Kosten ist die Stadtwerke Wittenberge GmbH im Vergleich zu umliegenden Gebieten weiterhin der günstigste Anbieter.

Die detaillierten Preise für Trinkwasser finden Sie hier.


Stadtwerke Wittenberge senken ihre Strom- und Gaspreise

Gute Nachrichten für alle Kunden der Stadtwerke Wittenberge GmbH.
Zum 1. Januar 2025 sinken die Strom- und Gaspreise in allen Tarifen deutlich.

Im WIR-Strom fix Tarif sinkt der Arbeitspreis um 11,48 Cent von 41,37 Cent auf 29,89 Cent. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 2.350 kWh und einem Grundpreis von 13,72 € im Monat, macht dies eine Ersparnis von 241,22 € im Jahr aus.

Die Strompreise können so deutlich gesenkt werden, da neben den günstigeren Beschaffungskosten auch die Kosten für den Ausbau des Netzes für erneuerbare Energien, als Bestandteil der sogenannten Netzentgelte, anders verteilt werden. Diese müssen nicht mehr allein von den Bundesländern gezahlt werden, in denen der Sonnen- und Windstrom produziert wird, wie zum Beispiel Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sondern sind von allen zu tragen.

Auch die Preise für Erdgas sinken ab Januar 2025 in allen Tarifen der Wittenberger Stadtwerke. Zum Beispiel im WIR-Gas fix Tarif mit einem Verbrauch von 18.572 kWh reduziert sich der Arbeitspreis um 3,63 Cent von 13,61 Cent auf 9,98 Cent.  Bei einem Grundpreis von 14,95 € im Monat, macht dies eine Ersparnis 638,40 € im Jahr aus. Mit dieser Preissenkung geben die Stadtwerke die günstigeren Beschaffungskosten an ihre Kunden weiter.

Stadtwerke Geschäftsführer Lutz Kähler freut sich über die spürbare Entlastung der Kunden: „Nachdem die Preise an der Strom- und Erdgasbörse mit dem Ukrainekrieg drastisch gestiegen waren, sind wir froh, mit dieser deutlichen Preissenkung unsere Kunden entlasten zu können.“

Da die Stadtwerke Wittenberge als Grundversorger gesetzlich verpflichtet sind, die Verbraucher über jede Preisanpassung zu informieren, erhalten alle Strom- und Erdgaskunden der Stadtwerke Wittenberge GmbH demnächst Post.

Detaillierte Preise für Wittenberge und das Umland, finden Sie hier in unserem Preisrechner.


Stadtwerke unterstützen Graffitiprojektwoche der Albert-Schweitzer-Schule

Kurz vor den Sommerferien könnten wir gemeinsam mit der Wohnungsgenossenschaft Elbstrom eG Wittenberge , der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG sowie Farbspiel die Graffitiprojektwoche der Albert-Schweitzer-Schule unterstützen.
 
Innerhalb von 5 Tagen verwandelten die Schüler und Schülerinnen, gemeinsam mit dem Graffitikünstler Mathias Andert von „Farbspiel-künstlerische Gestaltung“, die kahle, gelbe Rückwand ihrer Turnhalle in ein farbenfrohes Kunstwerk.
 
Ins Leben gerufen wurde das Projekt durch Schulleiterin Ellen Winterfeld, die den Schülern die Möglichkeit geben wollte, ihre künstlerischen Fähigkeiten auszuleben und gleichzeitig den Gästen des angrenzenden Hospizes „Weiße Berge“ eine schönere Aussicht zu ermöglichen.
 
Die Stadtwerke Wittenberge stellten zur Umsetzung des Projektes den Kontakt zum Graffitikünstler her, der bereits seit vielen Jahren Trafostationen und Gasdruckregelstationen der Stadtwerke mit seiner künstlerischen, anspruchsvollen Gestaltung verschönert.
 
Insgesamt haben 30 Kinder im Alter zwischen 10 und 18 Jahren am Kunstwerk mitgearbeitet und die Tiere , die zur Elbtalaue gehören, gestaltet. Mathias Andert zeigte ihnen dabei den Umgang mit der Spraydose und wie man mit vielen kleinen Schritten ein großes Kunstwerk entstehen lässt.

Wasserwerksbesichtungen

In den Ferien drehte sich bei den Stadtwerken Wittenberge alles ums Wasser.
 
Die Hortkinder der Friedrich-Ludwig-Jahn Grundschule besuchten uns im Wasserwerk und hatten jede Menge Spaß.
An insgesamt 3 Stationen erfuhren die Kids wie das Wasser aus unserem Wasserwerk bis zu ihnen nach Hause kommt, wie man mit einem Wasserfilter aus schmutzigem Wasser sauberes macht und wie man mit der Kübelspritze ein Feuer löscht.
Zustande kam diese tolle Aktion, da der Hort eine Woche zum Thema "Alltagshelden" durchführt und wir finden da sind die 26 Ferienkinder bei uns genau richtig.

4. Stadtwerke-Flutlicht-Cup

Zum 4. Mal fand am 26. und 27. Juli 2024 ein Fußballturnier, organisiert von der Stadtwerke Wittenberge GmbH und dem FSV Veritas Wittenberge/ Breese e.V., im Ernst-Thälmann-Stadion statt.
 
Das Turnier startete am Freitag, 26. Juli 2024 um 19:00 Uhr, mit einem Herrenfußballturnier. Dabei trat neben dem Gastgeber FSV Veritas auch der Sportclub Parchim sowie der FSV Saxonia Tangermünde an. Turniersieger hierbei wurde der FSV Saxonia Tangermünde. Den 2. Platz belegten die Gäste des SC Parchims.
 
Am Samstag, 27. Juli 2024 begann der Stadtwerke-Flutlicht-Cup mit dem Frauenfußballturnier um 18:30 Uhr. Dabei zu Gast im Wittenberger Ernst-Thälmann-Stadion waren neben dem dem FC Hansa Rostock auch der 1. FC Magdeburg. Den 1. Platz belegte beim Frauenturnier der 1. FC Magdeburg, gefolgt von den Damen des FC Hansa Rostock auf Platz 2.
 
Wir bedanken uns bei allen Mannschaften, Verantwortlichen und Zuschauern für zwei tolle Fußballabende im Ernst-Thälmann-Stadion und freuen uns auf den 5. Stadtwerke-Flutlicht-Cup im nächsten Jahr.

E-Mobilität in Wittenberge

E-Mobilität liegt der Stadtwerke Wittenberge GmbH sehr am Herzen. Im gesamten Stadtgebiet stehen deshalb nicht nur Normalladesäule für E-Autos zur Verfügung, sondern seit diesem Jahr auch ein sogenannter Hypercharger, eine Schnellladesäule und auch für E-Bikes wurde die Möglichkeit des öffentlichen Ladens geschaffen.

„Wir unterstützen und fördern die Entwicklung der E-Mobilität in der Prignitz“ sagt Stadtwerke Geschäftsführer Lutz Kähler. „Zudem fließt hier Ökostrom, wodurch die Nutzer noch „sauberer“ unterwegs sind“.

Aktuell können in Wittenberge an drei öffentlichen Standorten Elektroautos geladen werden. In der Perleberger Straße, vor der Prignitzer Badewelt sowie auf dem Kirchplatz ist der Laden an Normalladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkte a 22 kW möglich. Der neue Hypercharger mit zwei Ladepunkten auf dem Wittenberger Marktplatz (Friedrich-Ebert-Straße) ersetzte eine in die Jahre gekommene Schnellladesäule. Hier ist es nun möglich, E-Autos mit einer Leistung von bis zu 150 kW zu laden. Somit benötigt man, je nach Fahrzeugtyp, für die Beladung weniger als eine Stunde. Die Abrechnung ist an allen Ladesäulen der Stadtwerke bargeldlos möglich, über die E-Ladekarte der Stadtwerke, per Paypal oder Ladekarten anderer Anbieter.

Damit nicht nur Fahrer eines E-Autos von der Erweiterung des Wittenberger E-Mobilitätkonzeptes profitieren, wurden zum Jahresbeginn drei E-Bike-Ladeschränke im Stadtgebiet errichtet. Touristen und Alltagsfahrer können ihr E-Bike so bequem unterwegs laden.

Die Standorte sind so gewählt, dass besonders Radler entlang des Elberadweges dazu eingeladen werden, während der Ladezeit die Innenstadt zu besuchen. Daher befinden sich die E-Bike-Ladeschränke in der verlängerten Bahnstraße vor der Kreismusikschule, neben der Tourist-Information auf dem Marktplatz sowie in der Nähe des Bahnhofes vor dem Rewe-Markt.

Errichtet wurden die Ladeschränke in einem Gemeinschaftsprojekt der Stadt Wittenberge und der Stadtwerke Wittenberge GmbH, gefördert durch das Programm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ), bei dem der Bund ausgewählte Städte und Gemeinden bei der anspruchsvollen Aufgabe, attraktive und zukunftsfähige Zentren zu erhalten, zu entwickeln und zu unterstützen.

Betreiber der Ladestationen bleibt die Stadtwerke Wittenberge GmbH, die den Service für E-Bike-Fahrer kostenlos anbietet und somit einen weiteren Beitrag zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in Wittenberge sowie des Radtourismus leistet.

„Beim Thema E-Ladesäulen waren die Stadtwerke Wittenberge in der Vergangenheit Vorreiter. Die Entwicklung zeigt, dass die Entscheidung richtig war, denn der Bedarf steigt. Wir als Stadt freuen uns, mit den Stadtwerken bei diesem Thema einen Partner an der Seite zu haben. Das gilt auch für die neuen Ladesäulen für E-Bikes. Wittenberge ist traditionell eine Stadt der Fahrradfahrer und erfreut sich durch die Lage am Elberadweg jährlich auch vieler Radtouristen. Das neue Angebot trägt dem Rechnung.“ bestätigt Bürgermeister Dr. Oliver Hermann.

Die E-Bike-Ladeschränke haben an jedem Standort drei Fächer, in denen sich die Akkus über eine integrierte Steckdose aufladen lassen. Gleichzeitig bieten sie aber auch Platz, um Helm oder Rucksack mit zu verstauen. Die Türen lassen sich mittels PIN-Eingabe verriegeln und auch wieder öffnen. Der vierstellige PIN ist vom Nutzer frei wählbar. Erst nach dem Verschließen der Tür beginnt der kostenlose Ladevorgang.


CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Weitere Informationen    Seit 1. Januar 2023 gibt es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG). Ziel ist es, das Kosten für CO2 ,die durch brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanlagen anfallen, nicht mehr nur vom Mieter getragen werden, sondern gerechter zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Ein 10-Stufenprogramm regelt die Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter und schafft Anreize für Vermieter für eine Effizienzverbesserung ihrer Gebäude.

Da das Gesetz zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, ist die erste Abrechnung, in der die Reglung zum Tragen kommt, die für das Jahr 2023.

Häufig gestellte Fragen:

Wen betrifft das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Das Gesetz betrifft alle Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die fossile Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Fernwärme) zur Wärmeerzeugung nutzen. Das Gesetz gilt nicht für strombetriebende Heizungen, wie Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen, sowie für Holz- oder Pelletsheizungen.

Welchen Zweck erfüllt das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Zugrunde liegt die CO2-Bepreisung, eine Steuer, die anfällt, weil beim Heizen mit fossilien Brennstoffen CO2 in die Luft abgegeben wird. Im rechtlichen Normalfall darf der Vermieter die Heizkosten vollständig auf deine Mieter umlegen. Dies ergibt sich aus der jeweiligen mietvertraglichen Vereinbarung über die Betriebs- und Heizkosten des Gebäudes. Um nun die Mieter von der Steuer zu entlasten und Vermietern dazu zu bewegen, die Immobilie klimafreundlich umzubauen, wurde das CO2-Kostenaufteilungsgesetzt ins Leben gerufen. Hierbei sollen die Kosten dann zukünftig gerecht auf Vermeiter und Mieter umgelegt werden.

Wie funktioniert das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Ziel des Gesetzes ist es, die CO2-Kosten so gerecht wie möglich zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Wie viel vom Vermieter übernommen werden muss, richtet sich nach der Effizienz des Gebäudes. Hierbei gilt: Je effizienter ein Gebäude ist, desto weniger muss vom Vermieter übernommen werden.

Die Effizienz des Gebäudes wird anhand der CO2-Emissionen ermittelt. Dabei werden die Gesamtemissionen eines Gebäudes durch die Gesamtfläche geteilt, so erhält man die Gesamtemissionen des Gebäudes pro m2 (kg CO2/m2/a). Folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter je nach Gebäudeeffizienz:

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder
der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
Anteil Mieter Anteil Vermieter
12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20 % 80 %
> = 52 kg CO2/m2/a 5 % 95 %

Wie erfolgt die anteilige Verrechnung, wenn mein Vermieter die Energie bezieht?

Die Verrechnung der CO2-Kosten erfolgt zwischen Vermieter und Mieter mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Bei Fragen dazu wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Vermieter.

Die CO2-Kosten sind in meinen Nebenkosten enthalten. Woher weiß ich, wie viel der Vermieter übernommen hat?

Sind die Kosten für die Wärmeversorgung in den Nebenkosten enthalten, hat Ihr Vermieter die Gesamtkosten sowie den Vermieter- und Mieteranteil an den CO2-Kosten zu ermitteln. Die Ihnen als Mieter in Rechnung gestellen CO2-Kosten sind vom Vermieter detailliert, tranparent und in verständlicher Form auszuweisen.

Ich zahle die CO2-Kosten direkt an den Energieversorger. Wie erhalte ich den Anteil des Vermieters?

Wenn Sie als Mieter direkt einen Gasliefervertrag mit einem Energieversorger haben, tragen Sie zunächst die vollen CO2-Kosten. In diesem Fall haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter und sollten den Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten direkt vom Vermieter einfordern. Gehen Sie hierzu, sobald Ihnen Ihre Abrechnung vom Energieversorger vorliegt, direkt auf Ihren Vermieter zu.

Woher weiß ich, wie effizient das Gebäude ist, in dem ich wohne?

Ihr Vermieter ist seit dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Ihnen die Gebäudeeffizienz in Ihrer Heizkostenabrechnung auszuweisen. Sollte Ihre Heizkostenabrechnung hierzu keine Informationen enthalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermieter.

Beispielrechnung

Auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist ein CO2-Rechentool zu finden.
Hier der Link zum Rechner

Das Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Das Tool dient der Veranschaulichung und der Hilfestellung bei der Durchführung der notwendigen Rechenschritte, kann eine eigenständige Dokumentation bei der Abrechnung von Betriebskosten und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aber nicht ersetzen.

Wie erfolgt die Ermittlung der CO2-Kosten für Fernwärme?

Für die Fernwärme werden die CO2-Kosten anhand der jeweiligen Wärmeerzeugung ermittelt. Aufgrund von gesetzlichen Anforderungen (EEBeV 2030) und des Zertifikatehandels (TEHG) stehen je nach Wärmeerzeugung die Daten zur Berechnung der CO2-Kosten erst im darauffolgenden Jahr zur Verfügung.

Was passiert bei Nichtwohngebäuden?

Bei Nichtwohngebäude ist die Gesetzgebung noch nicht vollständig geklärt, daher werden die Kosten bis 2025 zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. 2025 soll es dann ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude geben.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, wenn Vermieter, zum Beispiel aufgrund des Denkmalschutzes, daran gehindert sind Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Gebäudes durchzuführen. In diesen Fällen müssen Vermieter nur die Hälfte oder sogar gar keine Kosten übernehmen.

Was ist der CO2-Preis?

Der CO2-Preis ist ein Preis, der für die Emission, also die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden muss. Er bezieht sich auf die Menge an CO2, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht und freigesetzt wird. Der CO2-Preis wird in den nächsten jahren sukzessiv ansteigen. So möchte die Bundesregierung der im Bundeskabinett 2019 beschlossenen Reduzierung der Treibhausgase in der Atmosphäre bis 2030 nachkommen.

Werden sich die CO2-Kosten in den nächsten Jahren verändern?

Für die Berechnung der CO2-Kosten (Erdgas) sind die Beträge bis 2026 im BEHG genannt. Ab 2026 müssen die CO2-Zertifikate am Markt zu Handelspreisen gekauft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zertifikatspreise in Zukunft steigen werden.

Jahr Euro pro Tonne CO2 (gem. BEHG)
2023 30
2024 45
2025 55
2026 Preis wird vom freien Handel bestimmt

Stadtwerke WLAN

Bereits seit 2019 versorgt die Stadtwerke Wittenberge GmbH die Wittenberger Bahnstraße mit einem öffentlichen und kostenlosen WLAN. Damals fand man das Netzwerk unter dem Namen „free-key“.

Vor Kurzem wurde das WLAN auf den neutesten Stand gebracht, ist nun stabiler und schneller und unter dem Namen „Stadtwerke WLAN“ in den Netzwerkeinstellungen des Smartphones zu finden. Der kostenfreie Service richtet sich an Bürger und Touristen.

Einloggen kann man sich ganz ohne Registrierung, heißt es müssen keine persönlichen Daten und auch keine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Man sucht einfach in den Einstellungen auf seinem Smartphone „WLAN“, wählt dann das „Stadtwerke WLAN“ aus. Jetzt öffnet sich automatisch eine Anmeldeseite. Um das WLAN zu nutzen, akzeptiert man nur die Nutzungsbedingungen, indem man einen Haken setzt und anschließend auf „Anmelden“ klickt.

Das kostenfreie Netzwerk kann dann für eine Stunde genutzt werden, danach wird man automatisch ausgeloggt. Nutzbar ist das Stadtwerke WLAN vom Stern bis zur Wilhelmstraße in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Eine Ausnahme stellt hierbei das Kultur- und Festspielhaus dar. Dort wird in nächster Zeit eine neue stärkere Antenne im großen Saal verbaut, damit viele Besucher gleichzeitig während einer Veranstaltungen das WLAN-Netzwerk nutzen können. Zusätzlich bleibt der Hotspot hier rund um die Uhr aktiv.


Aktuelle Presseartikel

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Presseartikel:

Innovatives Flusswärmeprojekt in Wittenberge: Pionierarbeit für klimaschonende Fernwärme
Quelle: EuroHeat&Power Magazin / Ausgabe 1-2/2025

Ladepause mit Einkaufsbummel / E-Mobilität liegt den Stadtwerken am Herzen
Quelle: Karl Magazin /Ausgabe 1/2024