Zählerwechsel
Die Stadtwerke Wittenberge GmbH hat für den Zeitraum von April bis Oktober die Firma MOT Messgeräte & Amaturen GmbH, Weimarer Straße 39 in 98693 Ilmenau mit dem Wechsel der Gas- und Trinkwasserzähler, sowie die Firma Erdmann GmbH, Bentwischer Weg 55 in 19322 Wittenberge für den Wechsel der Stromzähler beauftragt.
Vor dem anstehenden Zählerwechsel bekommen Sie einen Termin mit einem Zeitraum genannt, in dem der Wechsel erfolgen soll. Sollten Sie in dem von uns angegebenen Zeitraum verhindert sein, eine Termineingrenzung oder einen anderen Termin wünschen,
dann vereinbaren Sie bitte unter folgenden Kontaktdaten einen neuen Termin:
Telefon 03877 954-180 oder per E-Mail an zv@stadtwerke-wittenberge.de |
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern den Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Die Mitarbeiter der Firma MOT Messgeräte & Amaturen GmbH sowie der Firma Erdmann GmbH können sich durch einen von uns ausgestellten Ausweis legitimieren und die Fahrzeuge sind gekennzeichnet.
Neues Energiekonzept für Wittenberge
Stadtwerke Wittenberge zapfen die Stepenitz an
Es geht um vier Kelvin. Diese Wärmemenge soll das Stepenitz-Wasser verlieren, um Gebäude in Wittenberge zu heizen. Die Nutzung einer Großwärmepumpe ist Teil des Konzeptes „Intelligentes Blockheizkraftwerk", dessen Umsetzung die Stadtwerke in diesem Jahr beginnen. Die Bau- und Nutzungsgenehmigungen sind erteilt.
"Die neue Anlage ist Teil unserer Bemühungen, die CO2-Emissionen bei der Fernwärmeversorgung durch Einsatz regenerativer Energie deutlich zu senken", erläutert Stadtwerke-Geschäftsführer Lutz Kähler. "Das setzen wir schrittweise um. So entsteht an der Stepenitz ein kleines Einlaufbauwerk, mit dessen Hilfe Wasser aus dem Fluss abgezogen und unterirdisch über Rohrleitungen in das Heizhaus Breeser Straße transportiert."
Dort entzieht eine Wärmepumpe mit einer Leistung von 1,2 Megawatt - Anlagen von Einfamilienhäusern haben zum Vergleich eine Leistung von 15 bis 25 Kilowatt - dem Wasser Wärme und senkt dabei dessen Temperatur um vier Kelvin. Anschließend wird das Wasser zurück in die Stepenitz geleitet.
Bisher gebe es nur wenige solcher Anlagen, mehrere seien aber derzeit im Bau, erläutert Kähler. Es wird keine Beeinträchtigung der Stepenitz geben, da dem Wasser lediglich Wärme entzogen und es somit gekühlt wird. Es werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, dass keine Fische oder andere Tiere eingesaugt werden. Auch das Landschaftsbild werde nicht beeinträchtigt, da nur ein kleines Einlaufbauwerk entstehe, betont Kähler. Dieses wird sich im Überschwemmungsgebiet des Flusses befinden, kann auch ohne Probleme überflutet werden.
Neben der Wärmepumpe erzeugt auch ein neues Blockheizkraftwerk zukünftig Wärme, welche in das Netz eingespeist wird. Der Motor ist bereits so konstruiert, dass er mit grünem Wasserstoff betrieben werden kann, wenn dieser in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Zur Anlage gehört auch eine Power-to-Heat-Anlage. In ihr wird überschüssiger Windkraft- und Solarstrom genutzt, um in speziellen stark isolierten Speichern Wasser zu erhitzen. Es kann dann in Spitzenzeiten das in den vergangenen Jahren erweiterte Fernwärmenetz stabilisieren.
Die Stadtwerke Wittenberge hatten 2019 begonnen, im Zuge von Überlegungen, den CO2-Ausstoß zu verringern und regenerative Energien stärker zu nutzen, das Konzept zu entwickeln. 2020 ging das Projekt in das Genehmigungsverfahren, das vor einigen Wochen ohne größere Einwände abgeschlossen wurde. Inzwischen laufen die Ausschreibungen, erste Hauptkomponenten wurden bereits beauftragt. Erste Arbeiten könnten im Juli in der Breeser Straße beginnen, 2024 soll die Gesamtanlage fertiggestellt sein. Sie bildet auch eine Grundlage, das Wärmenetz weiter ausbauen zu können.
Vorgesehen waren Investitionen von 6,2 Millionen Euro einschließlich der Förderung über das Ausschreibungsverfahren innovative KWK-Systeme. Angesichts der Kostensteigerungen bei Anlagen und Bauleistungen werde diese Summe voraussichtlich nicht ausreichen, prognostiziert Kähler. „Wir gehen aber davon aus, dass wir trotz Kostensteigerungen einen positiven auch wirtschaftlichen Effekt für die Stadtwerke erreichen werden."
Mit der intelligenten Kraft-Wärme-Kopplung ist für die Stadtwerke das Kapitel Energiewende einschließlich der daraus folgenden Transformationsprozesse nicht abgeschlossen. Aktuell laufen Planungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der alten Deponie an der Wilsnacker Straße, um die eigene Stromerzeugung zu erweitern. Dafür sind umfangreiche Vorarbeiten von Veränderungen der bestehenden Bauplanung bis zu Gutachten und Plänen zum Artenschutz notwendig.
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Aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen
Die Bundesregierung hat Mitte Dezember die Einführung der sogenannten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen, um die Verbraucher weiter zu entlasten. Die Umsetzung ist für den 1. März 2023 vorgesehen, wobei es für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Entlastung geben wird. Aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen der Bundesregierung haben wir für Sie zusammengefasst.
Wir werden unsere Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Warum gibt es die Gas- und Strompreisbremse?
Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm.
Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Sie sind - finanziert aus Mitteln des Bundeshaushalts - einfach und pauschal, für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, das heißt keine Erstattungsanträge oder Ähnliches stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorger durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags. Auch für die Industrie wird die Unterstützung möglichst einfach fließen.
Was sieht die Strompreisbremse vor und wie funktioniert sie?
Die Strompreisbremse wird vom 1. März bis 31. Dezember 2023 und ggf. noch bis 30. April 2024 gelten.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt.
Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs. Energiesparen lohnt sich, denn verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, muss für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Preis voll bezahlt werden.
Ab März 2023 wird der Abschlag angepasst. Dabei werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angewendet. Auf der Jahresverbrauchsabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
⇒ Da wir mit unserem Arbeitspreis (brutto) im Tarif WIR-Strom fix ab 01.01.2023 bereits unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 40 ct/kWh brutto liegen, wird die Strompreisbremse hier nicht greifen.
Was sieht die Gas- und Wärmepreisbremse vor und funktioniert sie?
Die Gas- und Wärmepreisbremse wird vom 1. März bis 31. Dezember 2023 und ggf. noch bis 30. April 2024 gelten.
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr wird der Gaspreis auf 12 ct/kWh brutto begrenzt.
Bei Fernwärmekunden wird der Arbeitspreis auf 9,5 ct/kWh brutto begrenzt.
Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des bisherigen Gas- und Wärmeverbrauchs. Energiesparen lohnt sich, denn verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Gas- und Wärmeverbrauchs, muss für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Preis voll bezahlt werden.
Ab März 2023 wird der Abschlag angepasst. Dabei werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angewendet. Auf der Jahresverbrauchsabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung
Wohn- und Geschäftskomplex Theaterarkaden an die Fernwärme angeschlossen
Nach 5-monatiger Bauphase wurde am Montag, den 19. Dezember 2022, die Fernwärmestation im Wohn- und Geschäftshauskomplex Theaterarkaden offiziell in Betrieb genommen. Damit vollzog die Wohnungsgenossenschaft Elbstrom eG in diesem für die Stadt Wittenberge wichtigen Gebäude den Wechsel von Gas auf Fernwärme.
Bauherr der Fernwärmestation, die durch das hocheffiziente Warmwasserbereitungssystem ATT-RDS der Firma Kessel- und Apparatebau GmbH Schwerin ergänzt wird, sind die Stadtwerke Wittenberge GmbH. Vor Inbetriebnahme der im Keller der Theaterarkaden befindlichen Wärmetechnik mussten die Stadtwerke zunächst eine Erweiterung ihres Fernwärmenetzes in der Innenstadt vornehmen. Hierzu wurden neue Fernwärmeleitungen über den Paul-Lincke-Platz bis in den Gebäudekomplex verlegt. Ab Mitte November übernahmen dann die Mitarbeiter des Meisterbetriebes B. Schönhardt GmbH aus Pritzwalk das Zepter, und nahmen die umfangreichen Installations- und Einbindungsarbeiten vor.
Karsten Korup, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Elbstrom eG, begrüßt es, dass die in die Jahre gekommene alte Gaskesselanlage endlich ausgetauscht werden konnte. „Unsere alte Heizungsanlage hat uns schon länger Probleme bereitet. Es ist uns zwar immer wieder gelungen, diese am Laufen zu halten, aber ein Wechsel war unabdingbar. Wir sind froh, dass wir mit dem Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke einen Weg für eine zuverlässige Versorgung unserer Mieter mit Wärme und Warmwasser gefunden haben“.
WIR sparen Energie

Energiesparmöglichkeiten für den Alltag
Im Alltag haben wir alle unzählige Möglichkeiten verantwortungsbewusst und sparend mit Energie und Trinkwasser umzugehen. Aber wieso, ist dies ausgerechnet jetzt so wichtig?
Reduzieren wir gemeinsam den Energieverbrauch in allen Lebenslagen, schonen wir nicht nur die Umwelt, sondern sparen bei den aktuell steigenden Energiekosten auch Geld. Was aber noch wichtiger ist, wir tragen so zur Versorgungssicherheit bei, denn jeder eingesparten Kilowattstunde verringert sich Bedarf an Gas, Kohle und Öl. Das hilft energiepolitisch unabhängiger zu werden, Geld zu sparen und das Klima zu schützen.
Jeder kann etwas dazu beitragen - die Stadtwerke Wittenberge zeigen wie es geht.
Macht watt aus - hier geht es zu unseren Energiespartipps.
Informationen zur Erdgas-Wärme-Soforthilfe
Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung das sogenannte Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erlassen. Die erste Maßnahme gegen die gestiegenen Energiekosten wurden bereits im Dezember 2022 wirksam.
Soforthilfe Gas
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache Lösung entschieden: Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende. Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gas bzw. Wärmepreis. Für diese finanzielle Kompensation werden die Gasversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.
Die Stadtwerke Wittenberge verzichten aus diesem Grund auf die Erhebung des letzten Gasabschlages (Fälligkeit 28.11., 01.12. oder 15.12.2022) im aktuellen Lieferjahr 2022. Somit werden wir keinen Einzug des Abschlages für Gas (Aussetzen der SEPA-Lastschrift) zu den angeführten Terminen vornehmen. Kunden, die ihre Abschlagszahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung leisten, bitten wir, den Überweisungsbetrag einmalig um den Abschlagsbetrag für Gaszu reduzieren.
Die Berechnung Ihres tatsächlichen Entlastungsanspruchs wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, im Januar 2023 erfolgen. Dieser wird in ihrer Abrechnung als gesonderte Kostenentlastung (Gutschrift) separat ausgewiesen.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.
Unternehmen bzw. Einrichtungen mit einer registrierenden Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden (RLM-Kunden) müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG erfüllen. RLM-Kunden, die durch die Stadtwerke Wittenberge beliefert werden, senden dieses Anspruchsbegehren bitte per Post an die Stadtwerke Wittenberge GmbH, Bentwischer Chaussee 1, 19322 Wittenberge oder per E-Mail an vertrieb@stadtwerke-wittenberge.de
Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Was müssen Sie als Kunde tun? Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt.
Soforthilfe Wärme
Um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse. Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet. Wärmekunden erhalten eine Soforthilfe, wenn der jährliche Verbrauch unter 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle liegt. Wärmekunden, deren jährlicher Verbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle übersteigt, bekommen keine Soforthilfe, es sei denn
- der Kunde bezieht die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes,
- es handelt sich um zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Kindertagestätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
- es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein,
- es handelt sich um Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.
Als Grundlage zur Berechnung der Höhe der Soforthilfe-Wärme dient der Septemberabschlag. Er wird mit dem Faktor 1,2 multipliziert.
Die Stadtwerke Wittenberge verzichten im ersten Schritt auf die Erhebung des Wärmeabschlages im aktuellen Lieferjahr 2022 (Fälligkeit 28.11.2022). Somit werden wir keinen Einzug des Abschlagsbetrages für Wärme (Aussetzen der SEPA-Lastschrift) zum angeführten Termin vornehmen. Wärme-Kunden, die ihre Abschlagszahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung leisten, bitten wir, den Überweisungsbetrag einmalig um den Abschlagsbetrag für Wärme zu reduzieren. Fernwärmekunden, deren Wärmeverbrauch monatlich abgerechnet wird, erhalten die Soforthilfe im Dezember 2022.
Die Berechnung Ihres tatsächlichen Entlastungsanspruchs wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 bzw. der Monatsabrechnung für den Dezember 2022, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, im Januar 2023 erfolgen. Dieser wird in ihrer Abrechnung als gesonderte Kostenentlastung (Gutschrift) separat ausgewiesen.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an eine einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben. Dies sind folgende Angaben:
- Postanschrift
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Abschlagszahlung für September 2022
- Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Als Mieter werden Sie nicht direkt von den Stadtwerken als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung entlastet. In dieser muss Ihr Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.
Für Fragen rund um das Thema Erdgas-Wärme-Soforthilfe stehen wir Ihnen unter 03877 954-0 oder vertrieb@stadtwerke-wittenberge.de gern zur Verfügung.
Aktuell ist es wichtiger denn je, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer ausreichen. „Macht watt aus“ – denn jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - und jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Jeder kann etwas dazu beitragen - wir zeigen wie es geht.
Aktuelle Presseartikel
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Presseartikel:
Neues Energiekonzept - Der Prignitzer